Wir sind für Sie da: 09355 / 99 966
Wir möchten dazu beitragen, Ihnen eine selbständige und selbstbestimmte Lebensführung in Ihrer gewohnten Umgebung zu erhalten. Dazu stehen wir Ihnen mit viel Einfühlungsvermögen bei der Bewältigung Ihrer körperlichen, seelischen und sozialen Probleme zur Seite. Um eine individuelle und fachliche Pflege sicherzustellen, führen wir zu Beginn Ihrer Pflege ein Beratungsgespräch durch.
Pflegebedürftige, die ihren Hilfebedarf selbst geeignet sicherstellen möchten – etwa durch Angehörige, Nachbarn oder sonstige ehrenamtliche Helfer –, können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein monatliches Pflegegeld erhalten. Die Beträge richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit:
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegesachleistung: kein Anspruch
Pflegegeld: kein Anspruch
Entlastungsbetrag: 125€
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegesachleistung: 689€
Pflegegeld: 316€
Entlastungsbetrag: 125€
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegesachleistung: 1.298€
Pflegegeld: 545€
Entlastungsbetrag: 125€
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegesachleistung: 1.612€
Pflegegeld: 728€
Entlastungsbetrag: 125€
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Pflegesachleistung: 1.995€
Pflegegeld: 901€
Entlastungsbetrag: 125€
Der Gesetzgeber hat für Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Pflegesachleistung vorgesehen. Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber vor, dass zwischen Pflegebedürftigem und dem ambulanten Pflegedienst ein individueller Pflegevertrag abzuschließen ist.
Falls Sie eine Grundsicherung über das Sozialamt erhalten jedoch keinen Pflegegrad haben stehen ihnen trotz allem Pflegeleistungen zu.
Pflegesachleistungen und Pflegegeld können sie kombinieren. Dies bleibt ganz alleine Ihnen überlassen. Die Kombination bietet Ihnen die Möglichkeit einen Teil der der Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte, soweit es geht, durchführen zu lassen. Der andere Teil der Pflege wird dann über den Pflegedienst abgerechnet, die Restleistung zahlt Ihnen dann Ihre Krankenkasse anteilig aus.
Hier können Sie online mittels eines Kostenrechners mit den Preisen für unsere Sozialstation verschiedene pflegefachliche Leistungen zusammenstellen und den verbleibenden Eigenanteil kalkulieren (Der Kostenrechner bildet derzeit den hessischen und bayerischen Leistungskatalog ab).
Frau Neumann mit ihrer Mutter